Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeines:

Grundlage eines Mietvertrages mit der Firma »Jochen Dworzak« Oldtimerfahrten sind die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen.

 

Buchungsvertrag:

Die Buchung des Oldtimers kommt mündlich oder schriftlich zustande (per Tel., Fax., Brief oder eMail). Der Vermieter erstellt innerhalb von 10 Tage eine schriftliche Auftragsbestätigung. Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift den Inhalt der Auftragsbestätigung sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Mündliche Nebenverein-barungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Die Auftragsbestätigung ist unterschrieben zurückzusenden. Widerspricht der Mieter dem Buchungsvertrag nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich, so kommt derselbe auch ohne Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung zu Stande, d.h., die nicht fristgerechte Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung bedeutet keinen Rückritt vom Vertrag. Eine Stornierung der Buchung wird nach den Grundlagen der Zahlungsbedingungen in Rechnung gestellt.

 

Buchungstermine:

Der Vermieter ist jederzeit bemüht, Terminvereinbarungen einzuhalten. Bei Verhinderung (z.B. durch Stau, Defekt des Fahrzeuges etc.) sendet er umgehend eine entsprechende Nachricht per Telefon, Fax oder E-Mail an den Auftraggeber, der damit auf jegliche Regressansprüche wegen einer Terminabsage oder Terminverzögerung verzichtet. Der Vermieter ist immer bemüht, ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, erstattet der Vermieter eine bereits geleistete Zahlung zurück.

 

Leistungspflicht des Vermieters:

Der Vermieter ist aufgrund einer gesetzlichen Anordnung von Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, etc. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt und witterungsbedingten Einflüssen, wie Schnee und Eis, die ein unvertretbares Sicherheitsrisiko mit sich führen, von seiner Leistungspflicht befreit.

 

Haftung des Vermieters:

Entstehen dem Mieter Schäden, die auf ein Versagen des Fahrzeugs zurückzuführen sind, haftet der Vermieter nur dann, wenn das Versagen auf Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Fällt das Fahrzeug wegen technischen Defekte oder anderen Gründen während der Mietdauer aus, die einen außerplanmäßigen Werkstatt-aufenthalt erfordern, sind daraus resultierende Ansprüche irgendwelcher Art gegen den Vermieter ausgeschlossen. Der Vermieter kann in diesen Fällen bemühen, ein Ersatzfahrzeug stellen, ist jedoch dazu in keinen Fall verpflichtet. Für persönliche Gegenstände des Mieters oder anderer Personen, die im Fahrzeug, z.B. beim Abstellen oder bei Rückgabe liegen bleiben, haftet der Vermieter nicht. Haftung für Schäden an der Ladung wird grundsätzlich nicht übernommen.
Der Vermieter versichert, dass das Fahrzeug zur Nutzung öffentlicher Straßen der StVO entspricht, TÜV abgenommen und ordnungsgemäß haftpflichtversichert ist. Der Fahrzeugbegleiter ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden berechtigt, das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen abzubrechen.

 

Nutzung von Bildmaterial durch den Vermieter:

Der Mieter gibt sein Einverständnis, dass das durch den Vermieter angefertigte Bildmaterial für Werbezwecke genutzt werden darf. Über die zur Veröffentlichung vorgesehen Bilder / Filme wird der Mieter informiert. Falls der Mieter dies nicht wünscht, muss er dies dem Vermieter ausdrücklich erklären.

 

Haftung des Mieters:

Der Mieter verpflichtet sich, das von ihm gemietete Fahrzeug schonend zu behandeln und haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch vorsätzliches, fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Bei starker Verschmutzung des Fahrzeuges durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, zusätzlich anfallenden Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

 

Kilometerzähler

Die gefahrenen Km werden berechnet aus der Differenz der Km-Stände bei Abfahrt und Rückkehr von und zu den Geschäftsräumen des Vermieters.

 

Zahlungsbedingungen:

Der auf der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtbetrag ist vor Mietbeginn laut Zahlungsplan zu überweisen, 20% 10 Tage nach Auftragserteilung, Restzahlung 10 Tage vor der Fahrt. Bei Stornierung eines Fahrauftrages werden 20 % des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb von vier Wochen vor Fahrantritt werden 50% des Mietpreises und innerhalb einer Woche vor Fahrantritt 75% des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter nicht zur Auftragsfahrt verpflichtet. Die gesetzliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen wird davon nicht berührt.

 

Gerichtstand:

Das Amtsgericht Hagen gilt als Gerichtsstand vereinbart.

 

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Stand 25. Juni 2010

 

     Home                                     AGB als Download